Auf diesen Unterseiten finden Sie Hinweise
Zu den mündlichen Modulgesamtprüfungen (Studiengänge, Anmeldung, Ablauf, Termine) informieren Sie sich bitte am Lehrstuhl für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft auf der Seite Mündliche Prüfungen.
Studierende sind verpflichtet, ihre Dozierenden umgehend über einen Nicht-Antritt zu informieren. Ist der Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich, muss der Nicht-Antritt bis zum Semesterende durch das Prüfungssekretariat oder den Dozent/die Dozentin verbucht werden. Andernfalls ist die Neuanmeldung im Folgesemester nicht möglich.
Eine Ausnahme bilden Prüfungsausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit zum Klausurtermin), die Studierende dem Prüfungssekretariat (siehe FAQ Modulprüfungen) sofort mitteilen müssen.
Leistungsbescheinigungen werden nur im Ausnahmefall ausgestellt, z. B. für Gasthörende und für Studierende, die einen Studiengangswechsel planen. Letztere wenden sich bitte vorab an die Studiengangskoordination zur Beratung.