Die Bearbeitungszeit von Seminararbeiten richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnungen und kann in diesem Rahmen von den Dozierenden festgelegt werden. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist stets schriftlich beim/bei der Dozierenden zu beantragen. Ein ärztliches Attest über die Dauer der "Prüfungsunfähigkeit" muss im Original oder als Foto per Mail vorgelegt werden, sodann ist eine Verlängerung um die Anzahl der Krankheitstage möglich. Atteste im pdf-Format werden nicht akzeptiert!
Die folgenden Kriterien gelten für alle schriftlichen Arbeiten (Seminararbeiten, Hauptseminararbeiten, BA-Arbeiten, MA-Arbeiten), auch wenn sie unterschiedlich fokussiert und gewichtet sein können und dementsprechend in unterschiedlichem Maße in die Bewertung eingehen. Genaueres ist in der jeweiligen Veranstaltung geregelt.
1.1 Sprachrichtigkeit (Zeichensetzung, Grammatik, Groß-/Kleinschreibung)
sprachlicher Ausdruck, sprachliche Gestaltung
1.2 Vollständigkeit und Einheitlichkeit – Deckblatt, Gliederung, Seitenangaben
1.3 Textgestaltung/Layout (Verständlichkeit von Graphiken, Schemata etc.)
1.4 Zitierweise (Einheitlichkeit! Vgl. z. B. Homepage)
1.5 Bibliographie
1.6 Gesamtpräsentation / Korrekturdurchgang (Schlampigkeit)
2.1 Anwendung von Beschreibungsinventaren/Methoden (statt Wiedergabe der
Textoberfläche und Paraphrase)
2.2 Sachgerechte/gegenstandsadäquate Verwendung von Terminologien
2.3 Genauigkeit, Detailliertheit, Adäquatheit der Beschreibung
2.4 Intensität der Beschäftigung
2.5 Systematik der Vorgehensweise
3.1 Einbeziehung überhaupt
3.2 Adaption und Anwendung, Transferleistung
4.1 Themenstellung, Fragestellung, Leitlinien – erkennbar?
4.2 Systematik des Aufbaus (Aufbau in sich schlüssig?)
4.3 Bezug der einzelnen Teile zueinander
4.4 Bezug der einzelnen Teile zur Themenstellung (Beliebigkeit)
5.1 Thesen werden argumentativ entwickelt (und nicht einfach behauptet)
5.2 Nachvollziehbarkeit; Belege, Begründungen gegeben, Logik vorhanden
5.3 Grad der Explikation (voraussetzungsreich)
5.4 Gegenstandsbezogenheit
5.5 Stringenz
5.6 widerspruchsfrei und nicht zirkulär, tautologisch
6.1 Wissenschaftlichkeit der Vorgehensweise (nicht assoziativ, nicht spekulativ,
nicht subjektiv-wertend)
6.2 Naivität gegenüber dem Gegenstand und/oder der Vorgehensweise
6.3 Hinterfragen von Textkonstrukten/Textideologien
7.1 Auswertung (Modellbildung, Funktionalisierung und Vernetzung von
Befunden und Ergebnissen)
7.2 Abstraktionsleistung
7.3 Paradigmatische Ergebnislinien formulieren können
7.4 Flexibilität, Kreativität, Originalität
7.5 Selbstreflexion und Methoden-/Theorienreflexion
8.1 Rechercheleistung
8.2 Forschungsbericht und Positionierung des eigenen
Vorgehens/ der eigenen Fragestellung innerhalb der Forschung
8.3 Diskussion von Positionen, Auseinandersetzung mit Theorien
8.4 Anwendung von Modellen
Zum Prozedere für Abschlussarbeiten im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.
Informationen zu Abschlussarbeiten an unseren Einrichtungen finden Sie unter Betreuung von Abschlussarbeiten.