Prüfungen
Auf den Unterseiten finden Sie Hinweise zu schriftlichen Arbeiten sowie zur Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten an unseren Einrichtungen.
Zu den mündlichen Modulgesamtprüfungen (Studiengänge, Anmeldung, Ablauf, Termine) informieren wir Sie ausführlich auf der Seite Mündliche Prüfungen.
Prüfungsanmeldung und Leistungsverbuchung
Im Stud.IP sind für alle Lehrveranstaltungen unter "Modulzuordnungen" jene Modul-/Prüfungsleistungen aufgelistet, die durch Absolvieren der jeweiligen Veranstaltung angerechnet werden. Wenn Sie sich für eine Prüfungsleistung im Prüfungsportal (HISinOne oder HISQIS-Altsystem) anmelden, achten Sie bitte auf die korrekte Wahl der Modulleistung mit besuchter Lehrveranstaltung und Dozent:in.
Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, deren Prüfungsanmeldung fehlt, haben keinen Prüfungsanspruch! Für eine mündliche Modulprüfung ist zusätzlich eine schriftliche Anmeldung am Lehrstuhl erforderlich - Vorgangsweise siehe unter mündliche Prüfungen!
Fehlerhafte Anmeldungen sind über das Prüfungssekretariat zu klären, bevor die Prüfungsleistungen erbracht werden.
"Nicht-Antritt": Studierende sind verpflichtet, ihre Dozierenden umgehend über einen Nicht-Antritt zu informieren. Ist die reguläre Abmeldung der Prüfung nicht mehr möglich (Rücktrittsfrist abgelaufen), muss der Nicht-Antritt bis zum Semesterende durch das Prüfungssekretariat oder den Lehrstuhl/die Professur im Prüfungsportal eingetragen werden. Andernfalls ist die Neuanmeldung im Folgesemester nicht möglich!
Eine Ausnahme bilden Prüfungsausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit zum Klausurtermin), die dem Prüfungssekretariat (siehe FAQ Modulprüfungen) sofort gemeldet werden müssen.
Dozierende für Prof. Dr. Krah:
- Prof. Dr. Hans Krah
- PD Dr. Dennis Gräf
- Dr. Stephanie Großmann
- Oliver Seidel
Lehrbeauftragte - Cosima Bäumler
- Sebastian Kotschenreuther
- Prof. Dr. Martin Nies
- Mona Pfeiffer
- Thomas Stegmaier
... für Erweiterungsmodulbereiche BA MUK - Julian Berger
- Lisa Eder-Held
- Stanislaw Güntner
- Kilian Hauptmann
- Eva Kubinska
- Johannes Nickl
- Daniela Polzer
- Korbinian Schmid
Die Bearbeitungszeit von Seminararbeiten richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen und kann in diesem Rahmen von den Dozierenden festgelegt werden. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist stets beim/bei der Dozierenden zu beantragen. Ein ärztliches Attest muss im Original oder als Foto per Mail über die Dauer der "Prüfungsunfähigkeit" vorgelegt werden, sodann ist eine Verlängerung um die Anzahl der Krankheitstage möglich. Atteste im pdf-Format werden nicht akzeptiert!
Leistungsbescheinigungen werden nur im Ausnahmefall ausgestellt, z. B. für Gasthörende und für Studierende, die einen Studiengangswechsel planen (Klärung vorab mit Studiengangskoordination erforderlich!). Scheine sind während der Anmeldefrist (HisQis) beim/bei der Dozierenden zu beantragen. Nach Bewertung der Prüfungsleistung kann der Schein im Sekretariat zu den jeweiligen Sprechzeiten abgeholt werden.