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Prüfungen

Prüfungs­anmeldung und Leistungs­verbuchung

Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Wenn Sie sich für eine Prüfungsleistung im Campusportal anmelden, achten Sie auf die korrekte Wahl der Modulleistung mit besuchter Lehrveranstaltung und Dozent*in. Für eine mündliche Modulprüfung beachten Sie unbedingt das verbindliche Anmeldeverfahren unter mündliche Prüfungen!
Die Notenverbuchung setzt korrekte Anmeldung voraus, daher sind fehlerhafte Anmeldungen über das Prüfungssekretariat zu klären, bevor die Prüfungsleistungen erbracht werden.

Studierende sind verpflichtet, ihre Dozierenden umgehend über einen Nicht-Antritt zu informieren. Ist der Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich, muss der Nicht-Antritt bis zum Semesterende verbucht werden. Andernfalls ist die Neuanmeldung im Folgesemester nicht möglich.
Eine Ausnahme bilden Prüfungsausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit zum Klausurtermin), die Studierende dem Prüfungssekretariat (siehe FAQ Modulprüfungen) sofort mitteilen müssen.

Leistungsbescheinigungen werden nur im Ausnahmefall ausgestellt, z. B. für Gasthörende und für Studierende, die einen Studiengangswechsel planen. Solche Fälle müssen vorab mit der Studiengangskoordination geklärt werden. Scheine sind während der Anmeldefrist beim/bei der Dozierenden zu beantragen.

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