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Prüfungen

Mit den folgenden Informationen wollen wir Sie dabei unterstützen, Ihre Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich zu absolvieren.

Prüfungsleistungen werden bei korrekter Anmeldung im Campusportal verbucht. Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, deren Prüfungsanmeldung fehlt, haben keinen Prüfungsanspruch, d. h. kein Recht auf Klausurteilnahme oder Abgabe einer Seminararbeit (Hausarbeit, Portfolio, Präsentation etc.).
Durch den Besuch einer Lehrveranstaltung ist stets nur eine Modulleistung je Studiengang anrechenbar!

Fehlerhafte Anmeldungen müssen Studierende über das Prüfungssekretariat klären, bevor die Prüfungsleistungen erbracht werden. Nachträgliche Anmeldungen sind in der Regel ausgeschlossen. Zuständig ist ausschließlich das Prüfungssekretariat!

Im Stud.IP sind bei den Lehrveranstaltungen unter "Modulzuordnungen" alle Modul-/Prüfungsleistungen aufgelistet, welche durch Absolvieren der Veranstaltung angerechnet werden. Achten Sie bei der Anmeldung der Prüfungsleistung unbedingt auf die korrekte Wahl des Moduls mit Veranstaltung und Dozent:in. Normalerweise sind alle Prüfungen an der Professur für Ältere Deutsche Literaturwissenschaft der Prüferin Prof. Dr. Andrea Sieber zugeordnet.

Dozierende der Professur:

Lehrbeauftragte

  • Eva Susanne Felbinger
  • Cornelia Hechberger

"Scheine" werden nur noch für Studiengangswechsel (vorab mit Studiengangskoordination zu klären!) und Gasthörende ausgestellt und müssen während der Anmeldefrist bei der Dozentin/beim Dozent beantragt werden. Der Schein soll am Anfang des Folgesemesters der erbrachten Leistung im Sekretariat abgeholt werden (Mitwirkungspflicht der Studierenden!). Für Scheine, die länger als ein Jahr nicht abgeholt wurden, übernimmt die Professur keine Garantie.

Allgemeine Anforderungen an schriftliche Arbeiten

  • Informieren Sie sich frühzeitig über das Prozedere für Abschlussarbeiten auf den Seiten des Prüfungssekretariats, bevor Sie sich von Prof. Dr. Andrea Sieber zur konkreten Betreuung einer Abschlussarbeit in der Älteren Deutschen Literaturwissenschaft beraten lassen.
  • Für Seminararbeiten gilt grundsätzlich: Die Abgabefrist richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung und ist nicht individuell verhandelbar. Eine Verlängerung der Abgabefrist muss bei Dozierenden beantragt werden. Ein ärztliches Attest ist im Original oder als Foto per E-Mail über die "Dauer der Prüfungsunfähigkeit" vorzulegen, dann ist eine Verlängerung um die Anzahl der Krankheitstage möglich. Atteste im pdf-Format werden nicht akzeptiert!

Formale und inhaltliche Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten

Zum Verfassen der Hausarbeit können Sie folgende Dokumente heranziehen:

Vorlagen:

Abgabe der Arbeit:

  • Reichen Sie Ihre Seminararbeit ausschießlich digital in einem pdf-Dokument ein.
  • Die Einreichung erfolgt in der Regel über einen zeitgesteuerten Uploadordner in den jeweiligen Lehrveranstaltungen in Stud.IP.
  • Bei Portfolios reichen Sie die zugehörigen Mediendateien ebenfalls über den Uploadordner in Stud.IP ein.

Kriterien zur Bewertung schriftlicher Arbeiten

Die folgenden Kriterien gelten für alle schriftlichen Arbeiten (Seminararbeiten, Hauptseminararbeiten, BA-Arbeiten, MA-Arbeiten, Zulassungsarbeiten), auch wenn sie unterschiedlich fokussiert und gewichtet sein können und dementsprechend in unterschiedlichem Maße in die Bewertung eingehen. Genaueres wird in der jeweiligen Veranstaltung oder im Rahmen der Betreuungsabsprachen geregelt.

1. Formalia

  • Sprachliche Richtigkeit (Zeichensetzung, Grammatik, Groß-/Kleinschreibung)
  • Sprachlicher Ausdruck, sprachliche Gestaltung
  • Vollständigkeit und Einheitlichkeit (Deckblatt, Gliederung, Seitenangaben, Literaturverzeichnis)
  • Textgestaltung/Layout (Verständlichkeit von Graphiken, Schemata etc.)
  • Zitierweise (Vgl. Hinweise zum Zitieren und Paraphrasieren)
  • Gestaltung von Anmerkungen und Bibliographie (Einheitlichkeit!)

2. Analyse

  • Sachgerechte/gegenstandsadäquate Anwendung von Fachtermini/Methoden (statt Beschreibung der Textoberfläche)
  • Präzision und Passgenauigkeit der Argumentation
  • Intensität der analytischen Durchdringung des Untersuchungsgegenstandes
  • Systematik der Vorgehensweise

3. Bezug zur Veranstaltung

  • Thematische Anknüpfung an die Spezialisierung innerhalb der Lehrveranstaltung
  • Adaption und Anwendung, Transferleistung

4. Konzept

  • Themenstellung, Fragestellung, Leitlinien – erkennbar?
  • Systematik des Aufbaus (Aufbau in sich schlüssig?)
  • Bezug der einzelnen Teile zueinander und zur Themenstellung (logische Struktur)

5. Argumentation

  • Thesen werden argumentativ entwickelt (und nicht einfach behauptet)
  • Nachvollziehbarkeit: Belege, Begründungen, Transparenz, Grad der Explikation
  • Gegenstandsbezogenheit, Stringenz

6. Reflexionsvermögen

  • Wissenschaftlichkeit der Vorgehensweise (nicht assoziativ, nicht naiv, nicht spekulativ, nicht subjektiv-wertend)
  • Hinterfragen von Vorannahmen, Forschungspositionen (Selbstreflexion und Methoden-/Theorienreflexion)

7. Interpretatorische Leistung

  • Auswertung der Textbefunde (Modellbildung, Funktionalisierung und Vernetzung Ergebnissen)
  • Abstraktionsleistung
  • Paradigmatische Ergebnislinien formulieren können
  • Flexibilität, Kreativität, Originalität

8. Forschung/Sekundärliteratur

  • Rechercheleistung
  • Forschungsbericht und Positionierung des eigenen Vorgehens/der eigenen Fragestellung innerhalb der Forschung
  • Diskussion von Positionen, Auseinandersetzung mit Theorien
  • Anwendung von Modellen

Zulassungs­arbeiten (LA), Bachelor­arbeiten und Masterarbeiten

Zulassungs- und Abschlussarbeiten werden nur von Prof. Dr. Andrea Sieber betreut.

Zum allgemeinen Prozedere für Abschlussarbeiten informieren Sie sich bitte frühzeitig auf den entsprechenden Seiten des Prüfungssekretariats.

Regeln und Korrekturfristen

Für alle Kandidatinnen und Kandidaten, die beabsichtigen, eine Abschlussarbeit in der Älteren Deutschen Literaturwissenschaft anzufertigen, gelten folgende Regeln:

  1. Über die Einführungsveranstaltungen hinaus muss mindestens eine vertiefende Lehrveranstaltung bei Prof. Dr. Andrea Sieber besucht worden sein.
  2. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt immer persönlich in der Sprechstunde. In der Planungsphase ist das Verfassen eines Exposés und der Entwurf einer Gliederung erforderlich (zusammen maximal zwei Seiten). Während der Betreuungsphase kann einmalig eine Leseprobe von maximal fünf Seiten eingereicht werden. Das Feedback dazu erfolgt grundsätzlich nur persönlich in der Sprechstunde, nicht in schriftlicher Form.

Grundsätzlich gilt, dass die in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen aufgeführte Korrekturfrist eingehalten wird. Diese Frist ist nicht verkürzbar. Bestätigungen zu einem prinzipiellen Bestehen der Arbeit vor Ablauf der Korrekturfrist werden nicht ausgestellt.

Deckblatt und Bindung

Nutzen Sie dieses Deckblatt und verwenden Sie eine Hard- oder Softcover-Bindung (keine Spiralbindung).

Grundlegende Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Fakultät. Klären Sie Ihren Antrag auf Anerkennung bzw. Ihr Einzel-Learning Agreement stets frühzeitig mit der Studiengangskoordination (SoBi & GeKu Fakultät) oder Studiengangskoordination Lehramt ab.

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen

reichen Sie bitte korrekt ausgefüllt und ausgedruckt, mit Originalunterschrift und den erforderlichen Nachweisen im Sekretariat zu Sprechzeiten ein oder schicken Sie den Antrag per Post an die Professuradresse.

Einzel-Learning Agreement:

Reichen Sie den Antrag samt Unterlagen mindestens 14 Tage vor der Abreise ausgedruckt und unterschrieben im Sekretariat ein, alternativ per Postversand.

  1. Das Einzel-Learning Agreement (Formular der GeKu-Fakultät!),
  2. die Kursbeschreibung (in deutscher od. englischer Sprache) inklusive
  3. Programm, Literaturliste, Prüfungsformen, credit points,

Vergleichen Sie vor dem Auslandsaufenthalt die Lehrveranstaltung der ausländischen Universität mit dem Modulkatalog Ihrer Fachstudien- und Prüfungsordnung! Voraussetzung für die Anerkennung der Modulleistung ist, dass Professorin Dr. Andrea Sieber als Modulverantwortliche zuständig ist und dass Kursinhalte, Prüfungsmodalitäten und Workload (ECTS) mit den Modulanforderungen und Qualifikationszielen weitgehend übereinstimmen.

Sollte es noch Klärungsbedarf geben, werden Sie zu einem Sprechtermin gebeten. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!

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