StuPOs enthalten die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Studiengangs. Es gilt für Sie stets die StuPO-Version, unter der Sie immatrikuliert wurden. In Ergänzung dazu regeln Modulkataloge Inhalte, Qualifikationssziele, Prüfungsformen und Angebotszyklen der Module Ihres Studiengangs.
Hier finden Sie die zu Ihrem Studiengang passende StuPO sowie den Modulkatalog.
Das Prüfungssekretariat unterstützt Sie bei prüfungsrechtsrelevanten Themen wie Anerkennungen, Zeugnisanträge, Fragen zum Fachwechsel und Prüfungspläne.
Unter "Semesterbezogene Informationen" finden Sie Hinweise zur Prüfungsanmeldung sowie die jeweils aktuellen Prüfungszeiträume und -fristen.
Für die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen wird eine Prüfungskommission eingesetzt. Die Prüfungskommission achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Das Zentrale Prüfungssekretariat unterstützt die Prüfungskommission bei der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abwicklung der Prüfungen.
Die Prüfungskommission entscheidet auf Antrag über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und damit verbundenen ECTS-Credits, welche in einem anderen Studienfach/-gang bzw. an einer anderen Hochschule des In- oder Auslands oder auch im außerhochschulischen Bereich erworben wurden.
Bei Fragen bitten wir Sie, sich zunächst unter dekanat@geku.uni-passau.de an das Dekanat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät zu wenden.
Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer erfolgt gemäß § 11 i.V.m. § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AStuPO) für die Bachelor- und Masterstudiengänge. Den Personenkreis, aus denen Prüferinnen und Prüfer bestellt werden können, regelt § 3 HSchPrüferV. Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer wird im Ausschuss für Qualitätssicherung in der Lehre (QSA) der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (GeKuF) beschlossen. Der QSA ist das gemeinsame Gremium der Prüfungskommissionsvorsitzenden der GeKuF, die nach § 11 Abs. 1 AStuPO die Prüferinnen und Prüfer bestellt. Neue Prüferinnen und Prüfer müssen der Studiengangskoordination rechtzeitig vor dem QSA mitgeteilt werden. Diese kümmert sich dann um die weiteren Schritte.
Die Abschlussarbeit kann von jeder bzw. jedem der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden prüfungsberechtigten Hochschullehrerin oder Hochschullehrer ausgegeben, betreut und bewertet werden (Betreuerin bzw. Betreuer).
Die bestellten Prüferinnen und Prüfer sind für die korrekte Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Sie bestimmen über die durchführenden Prüferinnen und Prüfer. Die durchführenden Prüferinnen und Prüfer unterrichten und prüfen im Rahmen einer konkreten Lehrveranstaltung, die einem Modul zugeordnet wurde.
Prüferinnen und Prüfer der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Stand: SoSe 2026)
Wenn Sie einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen können (z. B. wegen plötzlicher Erkrankung oder Unfall), informieren Sie so schnell wie möglich das Prüfungssekretariat und möglichst auch die Prüferin bzw. den Prüfer. Die Verhinderung muss nachgewiesen werden, z. B. durch ein ärztliches Attest (notfalls auch noch am nächsten Tag).
Nutzen Sie die Beratungsangebote der Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deren Sprechstunden! Halten Sie besonders bei schriftlichen Prüfungsarbeiten (Zulassungs-, Magister-, Diplom-, Master- und Bachelorarbeiten) Kontakt mit Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer!
Es gibt spezielle Förderungen für den Studienabschluss (als Zuschüsse oder Darlehen). Nähere Informationen dazu erteilt das BAföG-Amt oder das Stipendienreferat. Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ein Kurzgutachten Ihres Prüfers oder Ihrer Prüferin.
Professionelle Hilfe bei psychischen Prüfungsproblemen wie Prüfungsangst bietet die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos.
Für die Umrechnung von Noten für Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Ausland erworben haben, wird die Modifizierte Bayerische Formel verwendet:
Maximalnote und unterste Bestehensnote werden entweder dem Transcript der Gastuniversität oder dem Informationsportal für das ausländische Bildungswesen Anabin entnommen.
Bei der Berechnung wird eine Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Liegt das Ergebnis zwischen zwei Noten des Bewertungssystems der Universität Passau, so wird derzeit zugunsten des/der Studierenden auf die jeweils bessere Note gerundet.
Wichtiger Hinweis: Für alle Studierenden ab der neuen Outgoing-Kohorte 2025/26 gelten veränderte Regeln bei der Notenumrechnung. Es wird weiterhin die Modizifizierte Bayerische Formel verwendet, und das Ergebnis wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten, aber nicht mehr gerundet, sondern direkt ins Campusportal übernommen. Eine Auf- oder Abrundung ins Notenschema der Universität Passau erfolgt somit nicht mehr!
Für die Umrechnung von juristischen Notenpunkten, die an der Universität Passau oder einer anderen Hochschule erworben wurden, wird im Rahmen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Studiengänge der Fakultät folgende Umrechnungstabelle verwendet.
Sie möchten prüfen, ob eine von Ihnen bereits erbrachte Prüfungsleistung angerechnet werden kann? Hier informieren wir Sie über die Szenarien.