Prüfungen

Für die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen wird eine Prüfungskommission eingesetzt. Die Prüfungskommission achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Das Zentrale Prüfungssekretariat unterstützt die Prüfungskommission bei der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abwicklung der Prüfungen.
Die Prüfungskommission entscheidet auf Antrag über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und damit verbundenen ECTS-Credits, welche in einem anderen Studienfach/-gang bzw. an einer anderen Hochschule des In- oder Auslands oder auch im außerhochschulischen Bereich erworben wurden.
Vorsitzende der Prüfungskommissionen und Stellvertretungen (Stand: Dezember 2025)
Bei Fragen bitten wir Sie, sich zunächst unter dekanat@geku.uni-passau.de an das Dekanat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät zu wenden.
Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer erfolgt gemäß § 11 i.V.m. § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AStuPO) für die Bachelor- und Masterstudiengänge. Den Personenkreis, aus denen Prüferinnen und Prüfer bestellt werden können, regelt § 3 HSchPrüferV. Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer wird im Ausschuss für Qualitätssicherung in der Lehre (QSA) der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (GeKuF) beschlossen. Der QSA ist das gemeinsame Gremium der Prüfungskommissionsvorsitzenden der GeKuF, die nach § 11 Abs. 1 AStuPO die Prüferinnen und Prüfer bestellt. Neue Prüferinnen und Prüfer müssen der Studiengangskoordination rechtzeitig vor dem QSA mitgeteilt werden. Diese kümmert sich dann um die weiteren Schritte.
Die Abschlussarbeit kann von jeder bzw. jedem der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden prüfungsberechtigten Hochschullehrerin oder Hochschullehrer ausgegeben, betreut und bewertet werden (Betreuerin bzw. Betreuer).
Die bestellten Prüferinnen und Prüfer sind für die korrekte Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Sie bestimmen über die durchführenden Prüferinnen und Prüfer. Die durchführenden Prüferinnen und Prüfer unterrichten und prüfen im Rahmen einer konkreten Lehrveranstaltung, die einem Modul zugeordnet wurde.
Prüferinnen und Prüfer der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Stand: WiSe 2025/26)
Akute Probleme am Prüfungstag
Wenn Sie einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen können (z. B. wegen plötzlicher Erkrankung oder Unfall), informieren Sie so schnell wie möglich das Prüfungssekretariat und möglichst auch die Prüferin bzw. den Prüfer. Die Verhinderung muss nachgewiesen werden, z. B. durch ein ärztliches Attest (notfalls auch noch am nächsten Tag).
Probleme mit dem Prüfungsstoff
Nutzen Sie die Beratungsangebote der Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deren Sprechstunden! Halten Sie besonders bei schriftlichen Prüfungsarbeiten (Zulassungs-, Magister-, Diplom-, Master- und Bachelorarbeiten) Kontakt mit Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer!
Finanzielle Probleme
Es gibt spezielle Förderungen für den Studienabschluss (als Zuschüsse oder Darlehen). Nähere Informationen dazu erteilt das BAföG-Amt oder das Stipendienreferat. Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ein Kurzgutachten Ihres Prüfers oder Ihrer Prüferin.
Psychische Probleme
Professionelle Hilfe bei psychischen Prüfungsproblemen wie Prüfungsangst bietet die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos.
Modifizierte Bayerische Formel

Für die Umrechnung von Noten für Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Ausland erworben haben, wird die Modifizierte Bayerische Formel verwendet:
- x = Gesuchter Wert im Notensystem der Universität Passau
- Nmax = Maximalnote (Bestnote) der jeweiligen Notenskala
- Nd = Umzurechnender Notenwert
- Nmin = Unterste Bestehensnote der jeweiligen Notenskala
Maximalnote und unterste Bestehensnote werden entweder dem Transcript der Gastuniversität oder dem Informationsportal für das ausländische Bildungswesen Anabin entnommen.
Bei der Berechnung wird eine Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Liegt das Ergebnis zwischen zwei Noten des Bewertungssystems der Universität Passau, so wird derzeit zugunsten des/der Studierenden auf die jeweils bessere Note gerundet.
Wichtiger Hinweis: Für alle Studierenden ab der neuen Outgoing-Kohorte 2025/26 gelten veränderte Regeln bei der Notenumrechnung. Es wird weiterhin die Modizifizierte Bayerische Formel verwendet, und das Ergebnis wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten, aber nicht mehr gerundet, sondern direkt ins Campusportal übernommen. Eine Auf- oder Abrundung ins Notenschema der Universität Passau erfolgt somit nicht mehr!
Juristische Notenpunkte
Für die Umrechnung von juristischen Notenpunkten, die an der Universität Passau oder einer anderen Hochschule erworben wurden, wird im Rahmen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Studiengänge der Fakultät folgende Umrechnungstabelle verwendet.