Den Streik-Aufruf, der sich an Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende richtet, finden Sie hier. Zudem sind studentische Hilfskräfte zum Partizipationsstreik aufgerufen.
Für die Universität Passau sind die Tarifautonomie und das Recht zu streiken hohe verfassungsrechtlich geschützte Güter, die einen wichtigen Bestandteil unseres gesellschaftlich-demokratischen Miteinanders bilden. Wir respektieren das Recht der Gewerkschaft ver.di und ihrer Mitglieder, im Rahmen dieser Verhandlungen ihre legitimen Interessen durch Arbeitskampfmaßnahmen zu vertreten. Die Universität Passau befindet sich in einem laufenden und konstruktiven Dialog sowohl mit der Streikleitung als auch mit dem Personalrat. Die Universität Passau bekennt sich zu einem fairen und respektvollen Miteinander und hofft auf eine zügige Einigung im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen.
Trotz des Warnstreiks wird die Universität am Freitag einen Grundbetrieb aufrechterhalten, insbesondere in den Bereichen Forschung und Lehre. Laut ver.di ist nicht mit größeren Einschränkungen des Lehrbetriebs zu rechnen. Auch der Betrieb der Mensa und der Cafeterien wird aller Voraussicht nach gewährleistet sein. Angesichts der Jahreszeit möchten jedoch darauf hinweisen, dass es zu Beeinträchtigungen beim Winterdienst kommen kann.
Was bedeutet das für Sie als Beschäftigte?
Wenn Sie am Streik teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Zeiterfassung im angefügten Auszug der Arbeitskampfrichtlinie. Damit Ihre Teilnahme am Streik im Nachgang korrekt verbucht werden kann, informieren Sie bitte unbedingt Ihre Vorgesetzten.
Wenn Sie nicht am Streik teilnehmen und an diesem Tag regulär arbeiten möchten, können Sie dies tun.
Insgesamt ist damit zu rechnen, dass am 5. Dezember Service- und Anlaufstellen der Universität nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen können. Bitte planen Sie wichtige Termine daher möglichst für einen anderen Wochentag ein.