Fakultätsorganisation
FAKULTÄTSVORSTAND
Dekan

Prodekanin für Forschung und Internationales

Studiendekanin

Studiendekanin II

DEKANAT

Dekanat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Innstraße 40
NK 217-220
94032 Passau
Tel.: +49 851 509-2701
dekanat@geku.uni-passau.de
Geschäftszeiten
Montag - Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Postanschrift
Universität Passau
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät
Innstraße 41
94030 Passau
Fakultätsgeschäftsführung
Sekretariat
Koordinatorin für Internationales
Fakultätsassistenz
Dekanatsmitarbeiterin
Dekanatsmitarbeiterin
Projektassistentin für Studium und Lehre

GREMIEN UND SONSTIGE INTERESSENVERTRETUNGEN

Der Fakultätsrat berät und entscheidet über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu zählt auch die Entscheidung über Studiengänge sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Der Fakultätsrat tagt i.d.R. dreimal während der Vorlesungszeit.
Aktuelle Mitglieder des Fakultätsrats
| Funktion | Name |
|---|---|
| Fakultätsvorstand und Vertretung der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | Professor Dr. Jan-Oliver Decker, Dekan |
| Beauftragter für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst | Dr. Paul Hamann-Rose |
| Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden | Nina Riedler Dr. Kristina Wittkamp |
| Vertretung der wissenschafts- und kunstunterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Cornelia Koller |
| Vertretung der Studierenden | Ricardo Rost Zoë Gebicke |
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität in den Studiengängen und der Lehre ist der QSA.
Qua Amt sind als Mitglieder die Studiengangsleitungen, der Studiendekan / die Studiendekanin, der / die Akkreditierungsbeauftragte sowie die Studiengangskoordination, das ZLF und das Department für Katholische Theologie im Ausschuss vertreten.
Für die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt. Dieser achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Das zentrale Prüfungssekretariat unterstützt den Prüfungsausschuss bei der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abwicklung der Prüfungen.
Die Prüfungsausschüsse treten anlassbezogen und auf Einladung der/des Vorsitzenden zusammen.
Das Studienzuschussgremium entscheidet über die fakultätsinterne Verwendung der Studienzuschüsse.
Mitglieder sind qua Amt der Dekan / die Dekanin sowie der Studiendekan / Studiendekan:in, ein durch den Fakultätsrat bestelltes Mitglied, VertreterInnen des wissenschaftlichen Mittelbaus und der Studierenden.