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Anerkennung von Studienleistungen / Learning Agreement

Anerkennung von Studien­leistungen

Grundlegende Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Fakultät. Klären Sie Ihren Antrag auf Anerkennung bzw. Ihr Einzel-Learning Agreement stets frühzeitig mit der Studiengangskoordination (SoBi & GeKu Fakultät) oder Studiengangskoordination Lehramt ab.

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen

reichen Sie bitte korrekt ausgefüllt und ausgedruckt, mit Originalunterschrift und den erforderlichen Nachweisen im Sekretariat zu Sprechzeiten ein.

Einzel-Learning Agreement

Reichen Sie den Antrag samt Unterlagen mindestens 14 Tage vor der Abreise ausgedruckt und unterschrieben im Sekretariat ein, alternativ per Postversand.

  1. Das Einzel-Learning Agreement (Formular der GeKu-Fakultät!),
  2. die Kursbeschreibung (in deutscher oder englischer Sprache) inklusive
  3. Programm, Literaturliste, Prüfungsformen, credit points,

Vergleichen Sie vor dem Auslandsaufenthalt die Lehrveranstaltung der ausländischen Universität mit dem Modulkatalog Ihrer Fachstudien- und Prüfungsordnung! Voraussetzung für die Anerkennung der Modulleistung ist, dass Prof. Dr. Krah als Modulverantwortlicher zuständig ist und dass Kursinhalte, Prüfungsmodalitäten und Workload (ECTS) mit den Modulanforderungen und Qualifikationszielen weitgehend übereinstimmen.

Sollte es noch Klärungsbedarf geben, werden Sie zu einem Sprechtermin gebeten. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!

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