Aufbau der Hochschulpolitik
Aufbau der Hochschulpolitik an der Universität Passau
Die Hochschulpolitik an der Universität Passau gliedert sich in mehrere Gremien mit jeweils eigener Zusammensetzung.
Universitätsleitung
- Präsident
- Kanzler
- Vizekanzler
- 4 Vizepräsident*innen
Berufungskommission
- 8 Vertreter*innen der Professoren
- 1 externes Mitglied
- Frauenbeauftragte*r der Fakultät
- 1 Vertreter*in der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
- 2 Vertreter*innen der Studierenden
Fakultätsräte der SoBi- und GeKu-Fakultät
Der Fakultätsrat setzt sich aus folgenden Gruppen zusammen:
- 6 Vertreter*innen der Professor*innen der Fakultäten
- 2 Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
- 1 Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiter*innen
- Frauenbeauftragte*r der Fakultät
Zum Fakultätsrat gehören außerdem der Fakultätsvorstand und die Studierendenvertretung der Fakultäten:
- Fakultätsvorstand: Dekan*in, Prodekan*in, Studiendekan*in
- Studierendenvertretung der Fakultäten: jeweils 1 Fachschaftssprecher*in und 1 stellvertretende*r Fachschaftssprecher*in
Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament setzt sich zusammen aus:
- Präsidium
- je 1 Vertreter*in der Fachschaften
- 16 Plätze für politische Hochschulgruppen
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
- 4 gewählte Mitglieder
- Wird gewählt vom Studierendenparlament (StuPa)
Senat
- 6 Vertreter*innen der Professor*innen
- 2 studentische Senator*innen
- 1 Vertreter*in der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
- 1 Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiter*innen
- Frauenbeauftragte*r der Universität
- Zusätzliche beratende Mitglieder und ständige Gäste (ohne Stimmrecht)
Universitätsrat
- 10 externe Mitglieder aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Beruflicher Praxis