Das Internationale Gastprogramm der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät richtet sich an ihre Professuren und Lehrstühle, die zur Förderung von Kooperationen in Lehre und Forschung einen internationalen Gast an die Universität Passau einladen möchten.
Durch eine Aufwandsentschädigung zur Deckung der Reisekosten möchte die Fakultät mit diesem Programm Unterstützung bieten, um internationale Veranstaltungen für unsere Studierenden zu organisieren und Forschende der Fakultät international zu vernetzen.
Bei Rückfragen zum Programm wenden Sie sich gerne an die Koordinatorin für Internationales.
Stand: April 2025
Der Fakultätsvorstand entscheidet je nach verfügbaren Mitteln und Anzahl der eingegangen Anträge über die Höhe des zu erstattenden Betrags.
Die Höhe der Erstattung der Unterkunftskosten richtet sich nach dem Bayerischen Reisekostengesetzes (90€ pro Übernachtung). Es werden nur Übernachtungskosten (ohne Verpflegung) an den Werktagen, die der Gast tatsächlich an der UP tätig war, erstattet. Es gilt eine Höchtsfördergrenze von 1000€.
Die Höhe der Erstattung der Beförderungskosten ist bis zu einem Maximalbetrag von 1500€ möglich, sofern eine Reise in der zweiten Klasse bzw. die kostengünstigste und umweltfreundlichste Alternative gewählt wurde.
Die antragsstellende Professurinhaberin / der antragsstellende Professurinhaber erhält vom Dekanat einen Bewilligungsbescheid, in dem die Fördersumme festgelegt wird.
Am Ende des Aufenthaltes ist das vom Gast unterschriebene Abrechnungsformular zusammen mit den Originalbelegen für Beförderung und Unterkunft an das Dekanat zu übermitteln. Das Dekanat prüft die Höhe des vereinbarten Förderbetrags und leitet die Unterlagen an die Haushaltsabteilung weiter.
Sofern die Auszahlungen durch die Universität Passau an den internationalen Gast im gesamten Kalenderjahr des Besuchs nicht mehr als 3000€ betragen, ist die Angabe der deutschen Steueridentifikationsnummer nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall muss die Erklärung zur Steuer-ID unterschrieben und mit den Abrechnungsunterlagen an das Dekanat gesandt werden.
Ziel dieses Programms ist es, die Professuren und Lehrstühle bei dem Abschluss und der Intensivierung strategischer Partnerschaften mit internationalen Universitäten zu unterstützen. Diese internationalen Kooperationen sind grundlegend für die Etablierung von Joint Degrees, Binationalen Promotionsverfahren sowie die Gewährleistung eines reibungslosen Studierendenaustausches.
Wenn Sie bereits an einer neuen internationalen Kooperation arbeiten oder eine bestehende Partnerschaft erweitern möchten, bietet das Gastprogramm PLUS Ihnen die Möglichkeit, einen Gast der Partnerhochschule einzuladen, um durch den persönlichen Kontakt die Kooperation voranzutreiben und auch den Kolleginnen und Kollegen der Fakultät die Gelegenheit zu bieten, Anknüpfungspunkte zu ihrer Professur zu finden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Programm für Sie infrage kommt oder Rückfragen zur Antragsstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Koordinatorin für Internationales.
Stand: Mai 2024