Internationale Gastprogramme der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Unsere Gäste im Sommersemester
Das Internationale Gastprogramm der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät richtet sich an ihre Professuren und Lehrstühle, die zur Förderung von Kooperationen in Lehre und Forschung einen internationalen Gast an die Universität Passau einladen möchten.
Durch eine Aufwandsentschädigung zur Deckung der Reisekosten möchte die Fakultät mit diesem Programm Unterstützung bieten, um internationale Veranstaltungen für unsere Studierenden zu organisieren und Forschende der Fakultät international zu vernetzen.
Bei Rückfragen zum Programm wenden Sie sich gerne an die Koordinatorin für Internationales.
- Das Programm dient der Förderung der Internationalisierung in Forschung und Lehre.
- Förderung: Aufwandsentschädigung in Form von Deckung der Reisekosten. Der Förderbetrag wird erst am Ende des Aufenthalts nach Erbringung der vereinbarten Leistungen überwiesen.
- Die Höhe der Erstattung der Unterkunftskosten richtet sich nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (90€ pro Übernachtung). Es werden nur Übernachtungskosten (ohne Verpflegung) an den Werktagen, die der Gast tatsächlich an der UP tätig war, bis max. 1000€ erstattet. Für die Erstattung der Reisekosten gilt ein Maximalbetrag von 1500€, sofern eine Reise in der zweiten Klasse bzw. die kostengünstigste und umweltfreundlichste Alternative gewählt wurde.
- Antragsberechtigt ist jede Professur / jeder Lehrstuhl der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau.
- Der internationale Gast muss mindestens über einen Doktortitel oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss verfügen und an einer Hochschule beschäftigt sein.
- Mindestdauer des Aufenthalts: 5 aufeinanderfolgende Werktage.
- Der Gast hält während des Aufenthaltes einen fakultätsöffentlichen Fachvortrag über ein eigenes Forschungsprojekt. Zusätzlich besteht die Wahl zwischen dem Angebot durch den Gast eines mind. 3-stündigen Workshops für den akademischen Mittelbau der Fakultät sowie für Studierende oder zweimal eine 90-minütige Beteilung innerhalb einer Lehrveranstaltung der einladenden Professur. Alle Veranstaltungsangebote müssen komplett in Präsenzform stattfinden.
- Die Antragstellung erfolgt über das Webformular an das Dekanat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
- Antragsfrist: 30. September für das darauffolgende Haushaltsjahr. Bewilligung nach Fristende, sobald alle Anträge gesammelt wurden.
- Die Änderungen des im Antrag angegebenen Aufenthaltszeitraumes oder sonstige Änderungen sind dem Dekanat umgehend zu melden.
- Für die Betreuung des Gastes ist in erster Linie die gastgebende Professur verantwortlich. Unterstützung bei der Unterbringung und der Organisation von ZIM-Kennung, Stud.IP-Zugang und Campus Card bietet das Welcome Centre.
- Bei Gästen aus Drittstaaten ist die Meldung des Besuchs bei derExportkontrollstelle der Universität eigenständig von der einladenden Professur zu tätigen.
- Am Ende des Aufenthalts muss die Durchführung der gewählten Veranstaltung beim Dekanat nachgewiesen werden, um die Fördersumme zu erhalten.
- Zur Abrechnung sind dem Dekanat neben dem Abrechnungsformular, die Originalbelege der Unterkunft und Beförderung zu übermitteln.
- Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin für Internationales, unter maria.fuchs@uni-passau.de.
Stand: April 2025
Der Fakultätsvorstand entscheidet je nach verfügbaren Mitteln und Anzahl der eingegangen Anträge über die Höhe des zu erstattenden Betrags.
Die Höhe der Erstattung der Unterkunftskosten richtet sich nach dem Bayerischen Reisekostengesetzes (90€ pro Übernachtung). Es werden nur Übernachtungskosten (ohne Verpflegung) an den Werktagen, die der Gast tatsächlich an der UP tätig war, erstattet. Es gilt eine Höchtsfördergrenze von 1000€.
Die Höhe der Erstattung der Beförderungskosten ist bis zu einem Maximalbetrag von 1500€ möglich, sofern eine Reise in der zweiten Klasse bzw. die kostengünstigste und umweltfreundlichste Alternative gewählt wurde.
Die antragsstellende Professurinhaberin / der antragsstellende Professurinhaber erhält vom Dekanat einen Bewilligungsbescheid, in dem die Fördersumme festgelegt wird.
Am Ende des Aufenthaltes ist das vom Gast unterschriebene Abrechnungsformular zusammen mit den Originalbelegen für Beförderung und Unterkunft an das Dekanat zu übermitteln. Das Dekanat prüft die Höhe des vereinbarten Förderbetrags und leitet die Unterlagen an die Haushaltsabteilung weiter.
Sofern die Auszahlungen durch die Universität Passau an den internationalen Gast im gesamten Kalenderjahr des Besuchs nicht mehr als 3000€ betragen, ist die Angabe der deutschen Steueridentifikationsnummer nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall muss die Erklärung zur Steuer-ID unterschrieben und mit den Abrechnungsunterlagen an das Dekanat gesandt werden.
Ziel dieses Programms ist es, die Professuren und Lehrstühle bei dem Abschluss und der Intensivierung strategischer Partnerschaften mit internationalen Universitäten zu unterstützen. Diese internationalen Kooperationen sind grundlegend für die Etablierung von Joint Degrees, Binationalen Promotionsverfahren sowie die Gewährleistung eines reibungslosen Studierendenaustausches.
Wenn Sie bereits an einer neuen internationalen Kooperation arbeiten oder eine bestehende Partnerschaft erweitern möchten, bietet das Gastprogramm PLUS Ihnen die Möglichkeit, einen Gast der Partnerhochschule einzuladen, um durch den persönlichen Kontakt die Kooperation voranzutreiben und auch den Kolleginnen und Kollegen der Fakultät die Gelegenheit zu bieten, Anknüpfungspunkte zu ihrer Professur zu finden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Programm für Sie infrage kommt oder Rückfragen zur Antragsstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Koordinatorin für Internationales.
- Der Besuch im Rahmen des Programms soll strategischen Zielen dienen, beispielsweise die Etablierung eines Doppelabschlusses o.ä. Partnerschaften, welche die Internationali-sierung in der Lehre erweitern. Die plausible Darlegung dieser Ziele ist Voraussetzung für eine Bewilligung.
- Während des Aufenthaltes findet ein Vortrag und/oder eine Gesprächsrunde mit der Fa-kultät statt, in dem bzw. der der Gast u.a. die entsendende Hochschule sowie die Koope-rationsmöglichkeiten und zusammen mit der/dem einladenden Professor/Professorin die geplanten Kooperationen vorstellt.
- Mindestdauer des Aufenthalts: 10 aufeinanderfolgende Kalendertage, welche die Mög-lichkeit bieten sollen, persönliche Gespräche zu führen und Kontakte zu knüpfen.
- Vorschlagsberechtigt ist jede Hochschullehrerin bzw. jeder Hochschullehrer der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau.
- Höchstbetrag: € 2.500,- Pauschal inklusive Reisekostenzuschuss. Das Honorar wird erst am Ende des Aufenthalts nach Erbringung der vereinbarten Leistung überwiesen.
- Zwingende Voraussetzung für die Auszahlung des Honorars ist die Angabe der deutschen Steueridentifikationsnummer. Bei der Beantragung unterstützt Sie das Welcome Centre der Universität. Bitte legen Sie bei der Anfrage eine Kopie des Reisepasses bei.
- Im Rahmen der Richtlinien zur Exportkontrolle muss bei Gästen aus Drittstaaten vor dem Besuch die Exportkontrollstelle der Universität von der einladenden Professur kon-taktiert werden.
- Antragsfristen: 30. November für das darauffolgende Sommersemester und 31. Mai für das darauffolgende Wintersemester. Bewilligung nach Fristende, sobald alle Anträge ge-sammelt wurden. Pro Semester ist maximal ein Antrag förderbar
- Für die Betreuung des Gastes ist in erster Linie die gastgebende Professur verantwortlich. Unterstützung bei der Unterbringung und der Organisation von ZIM-Kennung, Stud.IP-Zugang und Campus Card erteilt das Welcome Centre.
- Die Antragstellung und die Vertragsabwicklung wird über das Dekanat der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät abgewickelt. Das Dekanat bittet darum, den Antrag fristgerecht und in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
- Die Änderungen des im Antrag angegebenen Aufenthaltszeitraumes oder sonstige Ände-rungen sind dem Dekanat umgehend zu melden.
- Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin für Internationales.
Stand: Mai 2024