Logo der Universität Passau

Erstellung von Gutachten

Für die Erstellung von Gutachten gilt:  

  • generelle Anfrage per E-Mail, mindestens vier Wochen vor der Abgabefrist,
  • der oder die zu Begutachtende sollte mindestens einen Kurs (Pro- oder Hauptseminar) bei der Dozentin/dem Dozenten, die/der das Gutachten schreibt, erfolgreich belegt haben und eine schriftliche Arbeit bei der Dozentin angefertigt haben,
  • der oder die zu Begutachtende muss versichern, dass er/sie dasselbe Gutachten noch an keiner anderen Stelle angefordert hat,
  • nach einem positiven Bescheid seitens der Dozentin/des Dozenten sind folgende Unterlagen einzureichen (per E-Mail in Kopie an sekretariat,hartwig@uni-passau.de):
    • Lebenslauf
    • Auflistung aller bisher erbrachten Studienleistungen mit Noten
    • das Bewerbungsschreiben für das jeweilige Stipendium, in dem Motive und Projekte beschrieben werden
    • das Dokument, mit welchem die Einreichung des Gutachtens seitens der Stipendiumgebers angefordert wird, inklusive der formalen Vorschriften
    • die erforderlichen Formulare (bitte bereits mit den jeweiligen persönlichen Daten versehen)

Bitte teilen Sie der Dozentin/dem Dozenten mit, bis wann Sie das Gutachten benötigen und wohin es geschickt werden soll.

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen