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Beauftragter für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst für die Fakultät

Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. Die oder der Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst für die Universität achtet insbesondere auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen.

Aufgaben der Beauftragten der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Aufgaben und Aktivitäten der Beauftragten der Universität Passau

Paul Hamann-Rose
Paul Hamann-Rose
Raum PHIL 168
Innstraße 25
Passau
Tel.: +49(0)851/509-2796

Stellvertretende Beauftragte

Johanna Sinn
Johanna Sinn
Raum HK30 016
Tel.: +49(0)851/509-2677
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