Bachelor Medien und Kommunikation
Sie interessieren sich für den B.A. Medien und Kommunikation und sind noch nicht eingeschrieben? Alle Informationen zum Studiengang und dem Bewerbungsverfahren erfahren Sie auf dem Studiengangsprofil.
Bachelor of Arts
Beim B.A. Medien und Kommunikation (B.A. MuK) handelt es sich um einen interdisziplinären Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten, der nur zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Studienende wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Aktuelle und vergangene Versionen derFachstudien- und Prüfungsordnungen sowie Modulkataloge im B.A. Medien und Kommunikation.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen die Studiengangskoordination als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Vorlesungsverzeichnis
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Veranstaltungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach „Modulverzeichnis", „Studiengänge“, „Bachelor“ sowie die Version der Studien- und Prüfungsordnung, in die Sie eingeschrieben sind, aus. Auf diese Weise erreichen Sie die Modulgruppen und Module Ihres Studiengangs, denen die konkreten Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters zugeordnet sind.
Zusatzqualifikationen
Sollten Studierende im Rahmen Ihrer Fachstudien- und -prüfungsordnung mehr Leistungen erbracht haben, als für das Erreichen des Abschlusses notwendig ist (bspw. weitere Prüfungsmodule und Fremdsprachen), können diese Leistungen beim Zeugnisantrag als Zusatzleistungen ausgewiesen werden. Über die erreichten Noten wird ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Die Noten werden bei der Festsetzung der Gesamtnote der Bachelorprüfung nicht miteinbezogen.
Im B.A. Medien und Kommunikation ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren.
Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien und den Informationen auf unserer Seite Praktika. Für die Anerkennung ist der Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig, der Ihnen auch eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum im In- oder Ausland ausstellen kann.
Einreichen von Praktikumsunterlagen
Bitte beachten Sie die Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien! Die Anerkennung von Praktika/Projektarbeiten ist nur möglich, wenn die Unterlagen den Vorgaben entsprechen und korrekt unter praktikum@geku.uni-passau.de eingereicht werden.
Ein Auslandsstudium kann ein wichtiger Bestandteil des B.A. MuK-Curriculums an der Universität Passau sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt.
Lesen Sie die von der Studiengangskoordination bereitgestellten Informationen und nehmen Sie gern auch die Erstberatung zum Auslandsstudium beim Akademischen Auslandsamt in Anspruch. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen beispielsweise auch bei der Auswahl einer unserer Partneruniversitäten.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen. Wenn Ihre Planung bereits etwas konkreter ist, besprechen Sie diese unbedingt auch vor Abreise mit Ihrer Studiengangskoordination, um im Ausland erworbene Leistungen in Ihr Studium einzubringen und Informieren Sie sich ausreichend über den Abschluss von Einzel-Learning Agreements.
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium im Vorfeld umsichtig geplant haben (siehe Punkt "Auslandsstudium"), ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung bringen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (Kopie genügt)
- Vorgaben zur Notenumrechnung sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Der Studiengangskoordinator übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Dies umfasst auch das Abzeichnen des Studienaufenthaltes an sich als Teil des Profilmoduls gemäß § 43 StuPO. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen.
Zum Abschluss des Anerkennungsprozesses wird das Formular beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die Noten in HISQIS verbucht werden können.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie auf den Seiten "Prüfungen".
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in dasB.A. MuK-Curriculum integrieren möchten, welche Sie entweder durch ein vorheriges Studium an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gilt im Wesentlichen das zum Auslandsstudium Gesagte. Sie suchen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates zuerst die jeweiligen Modulverantwortlichen auf und legen es der Studiengangskoordination zum Schluss zur Unterschrift vor.
Anschließend übernimmt auch hier das Prüfungssekretariat die Verbuchung der Noten.
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen BaföG-Beauftragten.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG.