Die Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge suchen sich ihren Praktikumsplatz selbst, da dies bereits Teil des Bewerbungsprozesses ist. Trotzdem stehen Sie natürlich nicht alleine da. Bei der Suche können Sie umfangreiche Unterstützung durch zwei Einrichtungen der Universität zurückgreifen: das ZKK: Zukunft: Karriere und Kompetenzen sowie das kuwi netzwerk e. V. Beide Einrichtungen versenden einen Newsletter mit aktuellen Angeboten für Praktika im In- und Ausland.
Falls Sie ein Auslandspraktikum in Betracht ziehen, um Ihre internationalen Kompetenzen zu erweitern, hilft Ihnen auch hier das ZKK weiter.
Nutzen Sie auch unser Service-Learning-Angebot. Es bietet vielseitige internationale Bezüge und kann Ihnen in bestimmten Fällen als Praktikum anerkannt werden.
Informationen zum Praktikum im Lehramt erhalten Sie beim Zentrum für Lehrkräftebildung und Fachdidaktik (ZLF).
Bitte beachten Sie die Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien! Die Anerkennung von Praktika/Projektarbeiten ist nur möglich, wenn die Unterlagen den Vorgaben entsprechen und korrekt unter praktikum@geku.uni-passau.de eingereicht werden.
Sollen die Praktika angerechnet werden, legen Sie nach Abschluss des Praktikums beim zuständigen Praktikumsbeauftragten folgende Dokumente vor:
Die vorgeschriebene Mindestdauer eines Praktikums erfahren Sie in Ihrer Studienprüfungsordnung. Wissenswertes "Rund ums Praktikum" stellt das ZKK: Zukunft: Karriere und Kompetenzen zur Verfügung. Sie finden dort Informationen und Formulare zu In- und Auslandspraktika, Stellenbörsen, Praktikumsempfehlungen, -anerkennungen und -verträgen.
Gemäß Art. 48 BayHSchG können sich Studierende aus einem wichtigen Grund auf Antrag vom Studium beurlauben lassen. Die Durchführung eines Praktikums im In- oder Ausland wird als wichtiger Grund angesehen, sofern das Praktikum mehr als 50 % der Vorlesungszeit beansprucht. Die konkreten rechtlichen Informationen, Fristen und das Antragsformular erhalten Sie beim Studierendensekretariat.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden, die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt auch für Auslandspraktika. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den sonstigen Unterlagen zur Anerkennung Ihres Praktikums bei.