Gremien
Die Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät befindet sich ab dem 01. April 2023 in der Gründungsphase (§ 6 GrundO). In der Gründungsphase übernimmt die Gründungskommission die Aufgaben des Fakultätsrats.
Der Gründungskommission gehören an (vgl. § 8 GrundO):
1. die Gründungsdekanin oder der Gründungsdekan,
2. die Gründungsstudiendekanin oder der Gründungsstudiendekan,
3. sechs Vertreterinnen oder Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayHIG),
4. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayHIG),
5. eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayHIG),
6. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayHIG),
7. die oder der Frauenbeauftragte der Fakultät.
Der Fakultätsrat bzw. die Gründungskommission berät und entscheidet über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu zählt auch die Entscheidung über Studiengänge sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Der Fakultätsrat tagt i.d.R. dreimal während der Vorlesungszeit.
Die drei forschungsorientierten Fachgruppen der Fakultät sollen gemeinsame Forschungsinteressen bündeln, gemeinsame Antragsverfahren koordinieren und die Forschungsleistung sichtbar machen.
Für die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt. Dieser achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Das Zentrale Prüfungssekretariat unterstützt den Prüfungsausschuss bei der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abwicklung der Prüfungen.
Die Prüfungsausschüsse treten anlassbezogen und auf Einladung der/des Vorsitzenden zusammen.
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität in den Studiengängen und der Lehre ist der QSA.
Qua Amt sind als Mitglieder die Studiengangsleitungen, die Studiendekan:innen, der/die Akkreditierungsbeauftragte sowie die Studiengangskoordination PhilF, ZLF und Department für Katholische Theologie im Ausschuss vertreten.
Das Studienzuschussgremium entscheidet über die fakultätsinterne Verwendung der Studienzuschüsse.
Mitglieder sind qua Amt der/die Dekan:in sowie Studiendekan:in, ein durch den Fakultätsrat bestelltes Mitglied, VertreterInnen des wissenschaftlichen Mittelbaus und der Studierenden.