1. Förderung des Wissenschaftleraustauschs zwischen Bayern und Frankreich
Mit seiner Anschubfinanzierung unterstützt BayFrance die Entwicklung von Forschungs- und Lehrprojekten sowie den Auf- und Ausbau einer tragfähigen und langfristigen Zusammenarbeit zwischen bayerischen und französischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung umfasst Mobilitätsbeihilfen für folgende Zielgruppen:
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Postdoktorandinnen und Postdoktoranden (Post-Docs)
- Doktorandinnen und Doktoranden
Die Förderung soll dazu beitragen, neue Projekte anzustoßen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bayern und Frankreich nachhaltig zu stärken.
Antragsschluss: 15. November 2026
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Website von BayFrance – Förderung der Kooperation in Lehre und Forschung.
2. Starter-Kit Bayern-France: Zuschuss für studentische Mobilität
Das Starter-Kit Bayern-France richtet sich an Studierende bayerischer und französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern bzw. Frankreich planen.
Der Zuschuss dient als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und unterstützt Sie bei Mehrkosten, die kurz vor und zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts entstehen.
Welche finanzielle Unterstützung erhalten Sie?
Die Förderung umfasst:
- einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro,
- eine ortsabhängige Reisekostenpauschale von bis zu 450 Euro.
Die Reisekostenpauschale richtet sich nach dem Studienort im Heimatland und dem Studienort im Partnerland.
Darüber hinaus übernimmt BayFrance für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten die Kosten eines vorbereitenden Online-Sprachkurses in deutscher oder französischer Sprache über DUO online.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind alle Studierenden bayerischer und französischer Hochschulen, die einen entsprechenden Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen.
Bitte beachten Sie dabei zwei wichtige Einschränkungen:
- Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden.
- Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.
Antragsschluss: 15. November 2026
Alle Informationen zu den Förderbedingungen und zur Bewerbung finden Sie auf der Website von BayFrance – Starter-Kit Bayern-France.
BayFrance und seine Förderprogramme werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie vom französischen Außenministerium unterstützt.