Bachelor European Studies und European Studies Major
Bachelor of Arts (B.A.)
Bei den Bachelorstudiengängen European Studies und European Studies Major handelt es sich um interdisziplinäre Bachelorstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs bzw. acht Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 bzw. 240 ECTS-Punkten. Das Studium kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden. Nach Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan (FStuPO 2019) bzw. Studienplan (B.A.European StudiesStuPO 2014) erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Alleinstellungsmerkmal European Studies Major
Bei Wahl des achtsemestrigen Studiengangs „European Studies Major“ ist ein Studium von zwei Semestern an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Das Auslandsstudium umfasst Leistungen im Umfang von mind. 60 ECTS-Leistungspunkten, wobei mind. 30 ECTS-Leistungspunkte nach Wahl der Studierenden Prüfungsmodule darstellen. Im Rahmen des Auslandsstudiums kann aus dem gesamten Fächerspektrum des B.A.European Studies Major gewählt werden. Bei Wahl des Studiengangs European Studies Major ist das dreimonatige Auslandspraktikum verpflichtend.
Sie interessieren sich für diese Studiengänge und sind noch nicht eingeschrieben? Alle Informationen zu den Studiengängen und den Bewerbungsverfahren erfahren Sie auf den Studiengangsprofilen zum B.A. European Studies und B.A. European Studies Major.
Aktuelle und vergangene Versionen derFachstudien- und Prüfungsordnungen sowie Modulkataloge im B.A. European Studies und B.A. European Studies Major.
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen der Studiengangskoordinator als Ansprechpartner zur Verfügung.
Vorlesungsverzeichnis
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Suche im Vorlesungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach die „Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät“, „Bachelor“, „European Studies / Major“, die Version der Studien- und Prüfungsordnung, in die Sie eingeschrieben sind, sowie „Bachelornote“ aus. Auf diese Weise erreichen Sie die Modulgruppen und Module Ihres Studiengangs, denen die konkreten Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters zugeordnet sind.
Zusatzqualifikationen
Auf Antrag kann die Prüfungskommission gestatten, neben den vorgeschriebenen Prüfungsleistungen in weiteren Prüfungsmodulen und weiteren Fremdsprachen Leistungen zu erbringen. Über die erreichten Noten wird ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Die Noten werden bei der Festsetzung der Gesamtnote der Bachelorprüfung nicht miteinbezogen. Diese Möglichkeit bezieht sich auf das Curriculum des B.A. European Studies.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse im Fach Betriebswirtschaftslehre erweitern möchten, beachten Sie bitte besonders das Programm der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) und der Virtuellen Akademie Nachhaltigkeit.
"Neue" FStuPO 2019
In der Modulgruppe A "Europäische Grundlagen" ist das Kompaktseminar "European Cultural Diplomacy" (67010) zu absolvieren (vgl. FStuPO § 5).
Das Kompaktseminar ist Teil des Moduls "Europäische Kulturen + European Cultural Diplomacy", bestehend aus Vorlesung und Kompaktseminar. Das Kompaktseminar allein gilt durch vollständige Teilnahme als bestanden. Zum erfolgreichen Abschließen des Moduls ist die Klausur der dazugehörigen Vorlesung ebenfalls zu bestehen. Informieren Sie sich genauer in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung oder dem Modulkatalog.
"Alte" StuPO 2014
In der Modulgruppe A "Europäische Basismodule und Kompetenzmodul European Studies (Basismodul)" werden Kompaktseminare im Gesamtumfang von 5 ECTS absolviert (vgl.StuPO § 23 Abs. 3).
Davon entspricht ein Leistungspunkt den zwei eintägigen Kompaktseminaren "Basistraining Interkulturelle Kommunikation" (67001) und "Visualisieren und Präsentieren" (67040), welche verpflichtend zu absolvieren sind.
Wegen der Einführung einer neuen Fachstudien- und Prüfungsordnung wurden diese beiden Kompaktseminar letztmalig zum Wintersemester 2020/21 angeboten. Sollte es Ihnen nicht möglich gewesen sein, eines oder beide Seminare zu belegen, ist auch die Anerkennung eines mit Blick auf das Qualifikationsziel vergleichbaren Kurses aus dem freiwilligen Angebot des ZKK möglich. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Studiengangskoordination.
Die restlichen 4 ECTS werden frei aus den Bereichen personale Kompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz, IT-Kompetenz und/oder Methodenkompetenz des Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) gewählt.
Im B.A.European Studies absolvieren Sie entweder ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Ausland oder Sie studieren ein Semester an einer ausländischen Universität und gehen für zwei Monate in ein Praktikum im In- oder Ausland. Im B.A.European Studies Major müssen Sie ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren.
Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien und den Informationen auf unserer Seite Praktika. Für die Anerkennung ist der Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig. Bestätigungen über das Pflichtpraktikum erhalten Sie vom Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK).
Einreichen von Praktikumsunterlagen
Bitte beachten Sie die Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien! Die Anerkennung von Praktika/Projektarbeiten ist nur möglich, wenn die Unterlagen den Vorgaben entsprechen und korrekt unter praktikum@geku.uni-passau.de eingereicht werden.
Ihr Auslandsstudium kann ein wesentlicher Bestandteil des B.A.European Studies sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt.
Lesen Sie die von der Studiengangskoordination bereitgestellten Informationen und nehmen Sie gern auch die Erstberatung zum Auslandsstudium beim Akademischen Auslandsamt in Anspruch. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen beispielsweise auch bei der Auswahl einer unserer Partneruniversitäten.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen. Wenn Ihre Planung bereits etwas konkreter ist, besprechen Sie diese unbedingt auch vor Abreise mit Ihrer Studiengangskoordination, um im Ausland erworbene Leistungen in Ihr Studium einzubringen und Informieren Sie sich ausreichend über den Abschluss von Einzel-Learning Agreements
Anerkennung von Prüfungsleistungen im B.A.European Studies aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium gut vorbereitet haben, ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung senden Sie bitte folgende Dokumente an Ihre zuständige Studiengangskoordinator*in:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (mit Prüfungsnummern)
Sollten Sie zur Anerkennung Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder persönlich in der Sprechstunde beraten lassen.
Die Studiengangskoordination übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog bzw. der Liste der Prüfungsnummern (FStuPO 2019) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2011). Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Bitte beachten Sie!
Für inhaltliche Fragen zu Kurswahl und Anerkennungen inkl. Gegenzeichnung von Einzel-Learning Agreements zu allen Modulen im Fachbereich Politikwissenschaft wenden Sie sich bitte direkt an die Studiengangskoordination.
Studienplätze
Ihr zweisemestriges Auslandsstudium ist ein fester Bestandteil des B.A.European Studies Major. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Weitere Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Sie können sich bei allen Partneruniversitäten bewerben. In Málaga (Spanien), Aix-en-Provence (Frankreich) und Budapest (Ungarn) stehen Ihnen je drei Partnerstudienplätze, in Växjö (Schweden) sogar fünf Partnerstudienplätze für jeweils neun Monate zur Verfügung, die ausschließlich an Studierende im B.A.European Studies Major vergeben werden.
Kurswahl
Für das Auslandsstudium ist ein europäisches Land mit Bezug zu den beiden Schwerpunkten, besonders zur gewählten Philologie, empfehlenswert. Ihre Kurswahl erfolgt nach Interesse, orientiert sich aber am Modulangebot des B.A.European Studies Major (Modulgruppen B und C), das Sie dem Modulkatalog entnehmen können, und bezieht sich damit auf Europa. Dabei besteht keine Abhängigkeit von den bereits gewählten Schwerpunkten. Im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten für das komplette Studienjahr (Aufteilung auf zwei Semester und auf mehr als eine Partneruniversität möglich) können Sie bestimmte Themen vertiefen oder Ihr persönliches Profil im Bereich der European Studies erweitern. Bitte orientieren Sie sich dabei an den ECTS-Punkten, die von der Partneruniversität vergeben werden.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anrechnung von Prüfungsleistungen
Learning Agreement
Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums werden die Studienleistungen, die Sie sich für den B.A.European Studies Major anrechnen lassen wollen, in einem Erasmus+ Rahmen-Learning Agreement festgehalten, um die Anrechnung bei Ihrer Rückkehr zu gewährleisten. Die Vorlage hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamts, genauso wie den Leitfaden zum Ausfüllen der Erasmus+ Learning Agreements, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Sie können je ein eigenständiges Dokument pro Auslandssemester einreichen. Einzel-Learning Agreements sind für den B.A.European Studies Major nicht notwendig.
Anerkennung von Prüfungsleistungen im B.A.European Studies Major aus dem Ausland
Für die Anerkennung senden Sie bitte folgende Unterlagen an Ihre zuständige Studiengangskoordinator*in:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Auslandsleistungen im B.A. European Studies Major.
Bitte weisen Sie die Auslandsleistungen entweder Basis- oder Prüfungsmodulen zu. Die Prüfungsmodule gehen in die Gesamtnotenberechnung mit ein. Studieren Sie nach der StuPO von 2014 müssen Sie 40 ECTS in Basismodulen, mind. 20 ECTS in Prüfungsmodulen einbringen. Studieren Sie nach der FStuPO 2019 müssen Sie jeweils mind. 30 ECTS einbringen.
Außerdem müssen Sie Ihre Auslandsleistungen bestimmten Modulen zuordnen. Für welche Module Sie sich Ihre Leistungen anerkennen lassen, entscheiden Sie selbst. Ordnen Sie dafür Im Feld "Anerkennung wird beantragt als" Ihre Leistungen bitte den Modulbezeichnungen zu, die Sie in diesem Dokument finden. Sollten Sie Ihre Auslandsleistungen noch in der StuPO 2014 erbringen, orientieren Sie sich bitte stattdessen an der Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014).
Haben Sie mehr als 60 ECTS im Ausland erbracht, können die zusätzlichen Kurse gemäß des für alle Studiengänge üblichen Verfahrens auf weitere Module des Studiengangs anerkannt werden. Hierzu bedarf es der üblichen Einzel-Learning-Agreements.
Die Anerkennung erfolgt durch die Studiengangskoordination, die Ihre Prüfungsergebnisse verbindlich in das deutsche Notensystem umrechnet, während die ECTS-Punkte von der Partneruniversität übernommen werden.
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können. Ihr Auslandsstudium wird im Bachelorzeugnis sowie in einer Anlage zum Zeugnis aufgeführt.
Besonderheit bei Ländern ohne ECTS-Punkte-System:
Hier muss die örtliche Zahl der pro Veranstaltung vergebenen Credits auf unseren Standardworkload von 30 ECTS-LP/Semester umgelegt werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Partneruniversität, wie viele Kurse pro Semester dem üblichen Workload entsprechen und besprechen Sie es ggf. im Vorfeld mit der Studiengangskoordination.
Anerkennung von Prüfungsleistungen im B.A. European Studies aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium gut vorbereitet haben, ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung senden Sie bitte folgende Dokumente an Ihren Studiengangskoordinator:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (mit Prüfungsnummern)
Sollten Sie zur Anerkennung Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder persönlich in der Sprechstunde beraten lassen.
Die Studiengangskoordination übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog bzw. der Liste der Prüfungsnummern (FStuPO 2019) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2011). Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Anerkennung von Prüfungsleistungen im B.A. European Studies Major aus dem Ausland
Für die Anerkennung senden Sie bitte folgende Unterlagen an Ihre zuständige Studiengangskoordinator*in:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (in Kopie)
- Vorgaben zur Notenumrechnung (sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen, häufig auf der Rückseite des Transcript of Records zu finden)
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Auslandsleistungen im B.A. European Studies Major.
Bitte weisen Sie die Auslandsleistungen entweder Basis- oder Prüfungsmodulen zu. Die Prüfungsmodule gehen in die Gesamtnotenberechnung mit ein. Studieren Sie nach der StuPO von 2014 müssen Sie 40 ECTS in Basismodulen, mind. 20 ECTS in Prüfungsmodulen einbringen. Studieren Sie nach der FStuPO 2019 müssen Sie jeweils mind. 30 ECTS einbringen.
Außerdem müssen Sie Ihre Auslandsleistungen bestimmten Modulen zuordnen. Für welche Module Sie sich Ihre Leistungen anerkennen lassen, entscheiden Sie selbst. Ordnen Sie dafür Im Feld "Anerkennung wird beantragt als" Ihre Leistungen bitte den Modulbezeichnungen zu, die Sie in diesem Dokument finden. Sollten Sie Ihre Auslandsleistungen noch in der StuPO 2014 erbringen, orientieren Sie sich bitte stattdessen an der Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2014).
Haben Sie mehr als 60 ECTS im Ausland erbracht, können die zusätzlichen Kurse gemäß des für alle Studiengänge üblichen Verfahrens auf weitere Module des Studiengangs anerkannt werden. Hierzu bedarf es der üblichen Einzel-Learning-Agreements.
Die Anerkennung erfolgt durch die Studiengangskoordination, die Ihre Prüfungsergebnisse verbindlich in das deutsche Notensystem umrechnet, während die ECTS-Punkte von der Partneruniversität übernommen werden.
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die anerkannten Prüfungsleistungen verbucht werden können. Ihr Auslandsstudium wird im Bachelorzeugnis sowie in einer Anlage zum Zeugnis aufgeführt.
Besonderheit bei Ländern ohne ECTS-Punkte-System:
Hier muss die örtliche Zahl der pro Veranstaltung vergebenen Credits auf unseren Standardworkload von 30 ECTS-LP/Semester umgelegt werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Partneruniversität, wie viele Kurse pro Semester dem üblichen Workload entsprechen und besprechen Sie es ggf. im Vorfeld mit der Studiengangskoordination.
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das Curriculum des B.A.European Studies (Major) integrieren möchten, die Sie entweder im Verlauf eines vorherigen Studiums oder in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gelten im Wesentlichen die Vorgaben für Anerkennungen aus dem Ausland.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten vollständig aus und suchen damit die jeweiligen Modulverantwortlichen auf, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog.
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die angerechneten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen BaföG-Beauftragten.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG.