Bachelor Sprach- und Textwissenschaften
Sie interessieren sich für den B.A. Sprach- und Textwissenschaften und sind noch nicht eingeschrieben? Alle Informationen zum Studiengang und dem Bewerbungsverfahren erfahren Sie auf dem Studiengangsprofil.
Bachelor of Arts (B.A.)
Beim B.A. Sprach- und Textwissenschaften handelt es sich um einen interdisziplinären Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten, der sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan (FStuPO 2018) / Studienplan (StuPO 2015) erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Aktuelle und vergangene Versionen derFachstudien- und Prüfungsordnungen sowie Modulkataloge im B.A. Sprach und Textwissenschaften.
Für Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2018/2019 aufgenommen haben, bleibt die alte Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2015) bestehen. Es gibt aber die Möglichkeit, neu eingeführte Module als Zusatzqualifikationen zu absolvieren.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen die Studiengangskoordination als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Suche im Vorlesungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach die „Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät“, „Bachelor“, „Sprach- und Textwissenschaften“, die Version der Studien- und Prüfungsordnung, in die Sie eingeschrieben sind, sowie „Bachelornote“ aus. Auf diese Weise erreichen Sie die Modulgruppen und Module Ihres Studiengangs, denen die konkreten Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters zugeordnet sind.
Modulgruppe C: Erweiterungsmodule in StuPO 2015
Wenn Sie in der Studien- und Prüfungsordnung 2015 studieren, haben Sie die Möglichkeit, in Modulgruppe C (Erweiterungsmodule) frei gewählte Module im Umfang von mind. 15 ECTS zu absolvieren. In den Erweiterungsmodulen erhalten Sie die Gelegenheit, Schwerpunkte Ihrer Ausbildung eigenständig zu entwickeln und sich entweder mit der Methodik und Thematik anderer Disziplinen vertraut zu machen und insbesondere Kenntnisse in Nachbarwissenschaften zu erwerben, die ebenfalls sprach-, text- und zeichenbezogen sind, oder die in den Spezialisierungs- und Profilierungsmodulen gewählten Fächer zu vertiefen. Module, die in diesem Bereich eingebracht werden können, sind im Modulkatalog unter Modulgruppe B: Spezialisierungs- und Profilierungsmodule (§§ 26-43) und unter § 44 (1) bis (12) aufgeführt oder werden auf Antrag an die Studiengangskoordinatoin durch den oder die Vorsitzende der Prüfungskommission zugelassen. Ein Modul, welches Sie auswählen, ist Prüfungsmodul.
Im B.A. Sprach- und Textwissenschaften absolvieren Sie ein mindestens dreimonatiges Pflichtpraktikum im In- oder Ausland (FStuPO2018/StuPO 2015).
Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien und den Informationen auf unserer Seite Praktika. Für die Anerkennung ist der Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig, der Ihnen auch eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum im In- oder Ausland ausstellen kann.
Einreichen von Praktikumsunterlagen
Bitte beachten Sie die Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien! Die Anerkennung von Praktika/Projektarbeiten ist nur möglich, wenn die Unterlagen den Vorgaben entsprechen und korrekt unter praktikum@geku.uni-passau.de eingereicht werden.
Ein Auslandsstudium kann ein wichtiger Bestandteil des B.A. Sprach- und Textwissenschaften an der Universität Passau sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt.
Lesen Sie die von der Studiengangskoordination bereitgestellten Informationen und nehmen Sie gern auch die Erstberatung zum Auslandsstudium beim Akademischen Auslandsamt in Anspruch. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen beispielsweise auch bei der Auswahl einer unserer Partneruniversitäten.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen. Wenn Ihre Planung bereits etwas konkreter ist, besprechen Sie diese unbedingt auch vor Abreise mit Ihrer Studiengangskoordination, um im Ausland erworbene Leistungen in Ihr Studium einzubringen und Informieren Sie sich ausreichend über den Abschluss von Einzel-Learning Agreements.
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium im Vorfeld umsichtig geplant haben (siehe Punkt "Auslandsstudium"), ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung bringen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (Kopie genügt)
- Vorgaben zur Notenumrechnung sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Der Studiengangskoordinator übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Dies umfasst auch das Abzeichnen des Studienaufenthaltes an sich als Teil des Profilmoduls gemäß § 43 StuPO. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen.
Zum Abschluss des Anerkennungsprozesses wird das Formular beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die Noten in HISQIS verbucht werden können.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie auf den Seiten "Prüfungen".
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in dasB.A. -Curriculum integrieren möchten, welche Sie entweder durch ein vorheriges Studium an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gilt im Wesentlichen das zum Auslandsstudium Gesagte. Sie suchen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates zuerst die jeweiligen Modulverantwortlichen auf und legen es der Studiengangskoordination zum Schluss zur Unterschrift vor.
Anschließend übernimmt auch hier das Prüfungssekretariat die Verbuchung der Noten.
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen BaföG-Beauftragten.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG.