Bachelor Historische Wissenschaften
Bachelor of Arts (B.A.)
Der Bachelorstudiengang Historische Wissenschaften umfasst eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und hat einen Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten. Das Studium kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden. Nach Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan (FStuPO 2018) erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Aktuelle und vergangene Versionen derFachstudien- und Prüfungsordnungen sowie Modulkataloge im B.A. Historische Wissenschaften.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen die Studiengangskoordination als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Vorlesungsverzeichnis
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Veranstaltungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach „Modulverzeichnis", „Studiengänge“, „Bachelor“ sowie die Version der Studien- und Prüfungsordnung, in die Sie eingeschrieben sind, aus. Auf diese Weise erreichen Sie die Modulgruppen und Module Ihres Studiengangs, denen die konkreten Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters zugeordnet sind.
Zusatzqualifikationen
Sollten Studierende im Rahmen Ihrer Fachstudien- und -prüfungsordnung mehr Leistungen erbracht haben, als für das Erreichen des Abschlusses notwendig ist (bspw. weitere Prüfungsmodule und Fremdsprachen), können diese Leistungen beim Zeugnisantrag als Zusatzleistungen ausgewiesen werden. Über die erreichten Noten wird ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Die Noten werden bei der Festsetzung der Gesamtnote der Bachelorprüfung nicht miteinbezogen. Diese Möglichkeit bezieht sich auf das Curriculum des B.A. Historische Wissenschaften.
Der Fachbereich Geschichte besteht aus zehn Lehrstühlen und Professuren und deckt damit eine große Bandbreite der historischen Disziplinen ab:
- Professur für Alte Geschichte
- Professur für Geschichte des europäischen Mittelalters und seiner Kulturen
- Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte
- Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte Osteuropas und seiner Kulturen
- Professur für Kirchengeschichte und christliche Identitäten
- Professur für Bayerische Landesgeschichte und europäische Regionalgeschichte
- Lehrstuhl für Kunstgeschichte und Bildwissenschaft
- Lehrstuhl für Digital Humanities
- Professur für Historische Bildung und Public History
- Professur für Umwelt- und Technikgeschichte
Auf den Seiten des Fachbereichs finden sich ausführliche Informationen zu Lehre, Studium und Forschungsprojekten. Auch können Sie hier bspw. Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten oder Formalia zu Abschlussarbeiten an den einzelnen Lehrstühlen/Professuren finden.
Im B.A.Historische Wissenschaften absolvieren Sie ein mindestens zweimonatiges Pflichtpraktikum im In- oder Ausland.
Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien und den Informationen auf unserer Seite Praktika. Für die Anerkennung ist der Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig. Bestätigungen über das Pflichtpraktikum erhalten Sie vom Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK).
Einreichen von Praktikumsunterlagen
Bitte beachten Sie die Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien! Die Anerkennung von Praktika/Projektarbeiten ist nur möglich, wenn die Unterlagen den Vorgaben entsprechen und korrekt unter praktikum@geku.uni-passau.de eingereicht werden.
Alle Studierende des B.A. Historische Wissenschaften (FStuPO 2018) müssen die Teilnahme an einer Exkursion oder mehreren Exkursionen im Gesamtumfang von fünf Tagen absolvieren. Im Studiengang B.A. Historische Kulturwissenschaften (StuPO 2015) müssen alle Studierende drei Exkursionstage nachweisen.
Zu beachten ist dabei, dass die Exkursion historische Lehr-Lerninhalte vermittelt. Der Fachbereich Geschichte bietet regelmäßig Exkursionen an. Diese sind ohne Weiteres in den historischen Studiengängen anrechenbar. Sollten Sie an anderen Exkursionen teilnehmen (bspw. aus dem Fachbereich Geographie) ist eine Anerkennung in Ihrem Studiengang nicht automatisch möglich. Eine Anerkennung kann in diesem Fall nur dann vorgenommen werden, wenn die Lehr-Lerninhalte einem historischen Fachcharakter entsprechen.
Über die Anerkennung entscheidet der Modulverantwortliche Professor Dr. Thomas Wünsch.
Ihr Auslandsstudium kann ein wesentlicher Bestandteil des B.A. Historische Wissenschaften sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt.
Lesen Sie die von der Studiengangskoordination bereitgestellten Informationen und nehmen Sie gern auch die Erstberatung zum Auslandsstudium beim Akademischen Auslandsamt in Anspruch. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen beispielsweise auch bei der Auswahl einer unserer Partneruniversitäten.
Wenn Ihre Planung bereits etwas konkreter ist, besprechen Sie diese unbedingt vor Abreise mit Ihrer Studiengangskoordination sowie den jeweiligen Modulverantwortlichen, um im Ausland erworbene Leistungen in Ihr Studium einzubringen und Informieren Sie sich ausreichend über den Abschluss von Einzel-Learning Agreements.
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das Curriculum des B.A. Historische Wissenschaften integrieren möchten, die Sie entweder im Verlauf eines vorherigen Studiums oder in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten vollständig aus und suchen damit die jeweiligen Modulverantwortlichen auf, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen vornehmen zu lassen. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie demModulkatalog und der Liste der Prüfungsnummern (FStuPO 2018) bzw. Liste der Prüfungsnummern (StuPO 2015).
Zum Abschluss des Prozesses wird der unterzeichnete und gestempelte Antrag beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die angerechneten Prüfungsleistungen verbucht werden können.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie auf den Seiten "Prüfungen".
BAföG
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen Eignungsgutachterin bzw. -gutachter. In Ihrem Studiengang wird diese Aufgabe von der Studiengangskoordination übernommen. Hierfür reichen Sie bitte ein:
- das ausgefüllte Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG,
- ein aktueller Kontoauszuf über bestandene Prüfungsleistungen (abrufbar über das Campusportal),
- Studienverlaufsbescheinigung (abrufbar über das Campusportal).
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
AuslandsBAföG
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG, den Sie bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen, also nicht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Je nach gewünschtem Zielland sind dies unterschiedliche Ämter, die überall in Deutschland verteilt sind.
Um die notwendige Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum und/oder die Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die die/der Auszubildende bisher besucht hat, zu erhalten, reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland ein. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Version der Studien- und Prüfungsordnung anzugeben, in die Sie eingeschrieben sind.