Master Geschichte und Gesellschaft
Sie interessieren sich für den M.A. Geschichte und Gesellschaft und sind noch nicht eingeschrieben? Alle Informationen zum Studiengang und dem Bewerbungsverfahren erfahren Sie auf dem Studiengangsprofil.
Master of Arts (B.A.)
Der Masterstudiengang Geschichte und Gesellschaft dauert vier Semester und umfasst 120 ECTS-Leistungspunkte. Dadurch erwerben Sie den Abschluss Master of Arts. Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Im Studienplan erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Die aktuelle Version der Fachstudien- und Prüfungsordnungen sowie Modulkataloge im M.A. Geschichte und Gesellschaft (M.A. GuG)
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten und zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben. Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen die Studiengangskoordination als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Vorlesungsverzeichnis
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP, indem Sie im Schnellzugriff auf der Startseite „Suchen“ ansteuern. Unter „Veranstaltungsverzeichnis“ wählen Sie der Reihe nach „Modulverzeichnis", „Studiengänge“, „Master“ sowie die Version der Studien- und Prüfungsordnung, in die Sie eingeschrieben sind, aus. Auf diese Weise erreichen Sie die Modulgruppen und Module Ihres Studiengangs, denen die konkreten Lehrveranstaltungen des betreffenden Semesters zugeordnet sind.
Zusatzqualifikationen
Auf Antrag kann die Prüfungskommission gestatten, neben den vorgeschriebenen Prüfungsleistungen in weiteren Prüfungsmodulen und weiteren Fremdsprachen Leistungen zu erbringen. Über die erreichten Noten wird ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Die Noten werden bei der Festsetzung der Gesamtnote der Masterprüfung nicht miteinbezogen.
Der Fachbereich Geschichte, zusammen mit weiteren Historischen Wissenschaften aus anderen Fachbereichen wie Kunst, Katholische Theologie und Interdisziplinäres, besteht aus zehn Lehrstühlen und Professuren und deckt damit eine große Bandbreite der historischen Disziplinen ab:
- Professur für Alte Geschichte
- Professur für Geschichte des europäischen Mittelalters und seiner Kulturen
- Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte
- Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte Osteuropas und seiner Kulturen
- Lehrstuhl für Geschichte der ost- und mitteleuropäischen Kulturen im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit
- Professur für Bayerische Landesgeschichte und europäische Regionalgeschichte
- Professur für Historische Bildung und Public History
- Professur für Umwelt- und Technikgeschichte
- Professur für Kirchengeschichte und christliche Identitäten
- Lehrstuhl für Kunstgeschichte und Bildwissenschaft
- Lehrstuhl für Computational Humanities
Auf den Seiten der Professuren finden sich ausführliche Informationen zu Lehre, Studium und Forschungsprojekten. Auch können Sie hier bspw. Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten oder Formalia zu Abschlussarbeiten an den einzelnen Lehrstühlen/Professuren finden. Sehen Sie auch die Forschungsprofile des Fachbereichs Geschichte.
Im M.A. Geschichte und Gesellschaft absolvieren Sie mindestens zwei Pflichtpraktika im In- oder Ausland mit einer gemeinsamen Dauer von mindestens drei Monaten.
Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien und den Informationen auf unserer Seite Praktika. Für die Anerkennung ist der Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs zuständig.
Ein Auslandsstudium kann ein wichtiger Bestandteil des M.A. GuG-Curriculums an der Universität Passau sein. Damit Sie den Aufenthalt strukturiert durchführen können und sich die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen möglichst unkompliziert gestaltet, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt.
Lesen Sie die von der Studiengangskoordination bereitgestellten Informationen und nehmen Sie gern auch die Erstberatung zum Auslandsstudium beim Akademischen Auslandsamt in Anspruch. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen beispielsweise auch bei der Auswahl einer unserer Partneruniversitäten.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen. Wer für ein spezifisches Modul verantwortlich ist, entnehmen Sie bitte dem Modulkatalog. Wenn Ihre Planung bereits etwas konkreter ist, besprechen Sie diese unbedingt auch vor Abreise mit Ihrer Studiengangskoordination, um im Ausland erworbene Leistungen in Ihr Studium einzubringen und Informieren Sie sich ausreichend über den Abschluss von Einzel-Learning Agreements.
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium im Vorfeld umsichtig geplant haben (siehe Punkt "Auslandsstudium"), ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung bringen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (Kopie genügt)
- Vorgaben zur Notenumrechnung sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Der Studiengangskoordinator übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Dies umfasst auch das Abzeichnen des Studienaufenthaltes an sich als Teil des Profilmoduls gemäß § 43 StuPO. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen.
Zum Abschluss des Anerkennungsprozesses wird das Formular beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die Noten in HISQIS verbucht werden können.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie auf den Seiten "Prüfungen".
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das M.A. GuG-Curriculum integrieren möchten, welche Sie entweder durch ein vorheriges Studium an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gilt im Wesentlichen das zum Auslandsstudium Gesagte. Sie suchen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates zuerst die jeweiligen Modulverantwortlichen auf und legen es der Studiengangskoordination zum Schluss zur Unterschrift vor.
Anschließend übernimmt auch hier das Prüfungssekretariat die Verbuchung der Noten.
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen BaföG-Beauftragten.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG.